Grenzstein Nr. 163
So wie andernorts vielfach Flüsse einen Grenzverlauf markieren, bildete noch während des Mittelalters das menschenleere Bourtanger Moor die natürliche Grenze zwischen den unterschiedlichen Herrschaftsgebieten in den heutigen Niederlanden und dem heutigen Deutschland. Erst nach dem Beginn der Moor-Kolonisierung stellte sich irgendwann die Frage: Wo genau grenzen die beiden Staaten aneinander? Der 1764 geschlossene Vertrag über den Verlauf der staatlichen Grenze zwischen den Generalstaaten der Niederlande und dem Fürstbistum Münster legte diese Linie fest, die dann von 13 Steinen markiert wurde. Sie standen an allen Knickpunkten des ansonsten schnurgeraden Grenzverlaufs.
Diese Steine haben einen verbreiterten Kopf, der auf niederländischer Seite die Buchstaben RBF (Respublica Belgicae Foederatae) und auf münsteraner Seite die Buchstaben EPM (Episcopatus Monasteriensis) zeigt. Durch das Grenztraktat von Meppen änderte sich 1824 erstens die Anzahl, zweitens die Nummerierung und drittens die Beschriftung der Steine: Auf dem Hammerkopf wurde auf deutscher Seite das „H“ für Hannover und auf der anderen Seite das „N“ für Niederlande ergänzt. Nachdem das Königreich Hannover an Preußen gefallen war, kam noch das „P“.
Gut zu wissen
Ansprechpartner:in
Int. Naturpark Bourtanger Moor - Veenland e.V.
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